Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Verpackungsverordnung gilt in Deutschland seit Januar 2003 eine weit reichende Pfandpflicht für bestimmte Einweggetränkeverpackungen.
Für Vertreiber von pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen gelten umfangreiche Rücknahmepflichten. Grundsätzlich muss jeder Vertreiber alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen der Materialart (Glas, Kunststoffe, Metalle, PPK) zurücknehmen, die er im Sortiment führt..
Zur Realisierung der umfassenden
Pfanderstattungspflicht innerhalb der Getränkewirtschaft wurde
im Jahr 2005 auf Initiative des deutschen Handels und der
Getränkeindustrie die DPG Deutsche Pfandsystem GmbH
gegründet. Die DPG stellt den rechtlichen und
organisatorischen Rahmen für den Pfandausgleich
(Pfand-Clearing) zwischen den am System teilnehmenden Unternehmen
bereit. Hierzu hat die DPG Standards für ein
einheitliches Kennzeichnungsverfahren entwickelt, die eine
automatisierte Rücknahme pfandpflichtiger
Einweggetränkeverpackungen zulässt.
Die DPG übernimmt jedoch nicht die Funktion einer zentralen
Clearing-Stelle, die den Pfandausgleich für die betroffenen
Unternehmen durchführt. Vielmehr stellt sie den
teilnehmenden Unternehmen ein Rahmen-System zur
Verfügung, innerhalb dessen DPG-Systemteilnehmer den
Pfandausgleich untereinander abwickeln können.




