Der Kennzeichnungsstandard im DPG-System
Der Kennzeichnung von Einweggetränkeverpackungen kommt im DPG-System eine zentrale Bedeutung zu. Sie besteht im Wesentlichen aus zwei Komponenten:
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der sog. "DPG-Markierung" und
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einer exklusiv für den deutschen Markt verwendeten Artikelnummer (GTIN),
die mehrere wichtige Funktionen erfüllen.
Zulassungsverfahren für Hersteller von DPG-Etiketten und Verpackungen
Aufgrund ihrer zentralen Bedeutung der Kennzeichnung und ihrer Sicherheitsrelevanz müssen Etikettendrucker und Verpackungshersteller, die DPG-Etiketten oder Verpackun-gen produzieren möchten, eine Zulassungsvereinbarung als sog. "DPG-Farbverwender" mit der DPG abschließen sowie einen standortbezogenen Zertifizierungsprozess durchlaufen.
Nur zertifizierte und zugelassene DPG-Farbverwender können die zur Herstellung von DPG-Etiketten und Verpackungen notwendige DPG-Farbe bei Herstellern DPG-Farbe erwerben. Weiterhin können auch nur DPG-Farbverwender die zur Überprüfung der Druckqualität der DPG-Markierung das hierfür notwendige Prüfgerät, die sog. Qualitätssicherungseinheit "QS-Einheit" erwerben.





