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Die Pfandpflicht f�r Einweggetr�nkeverpackungen
�ber die DPG
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Die Anforderungen, die im Rahmen des Pfandclearing-Prozesses der DPG an

  • Erstinverkehrbringer/Pfandkontoführer und
  • Forderungssteller

gestellt werden, erfordern entsprechendes technisches Know-how sowie soft- und hardwaretechnische Kapazitäten zur Bearbeitung der mitunter sehr umfangreichen Datenmengen.


Vor diesem Hintergrund können Erstinverkehrbringer/Pfandkontoführer und Forderungssteller auf diese Tätigkeiten spezialisierte Clearing-Dienstleister mit der technischen Durchführung der Clearing-Abwicklung beauftragen.


Je nach der Rolle des Auftraggebers im DPG-System, kann zwischen Pfandkontodienstleister und Forderungsstellerdienstleister ausgewählt werden.