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Die Pfandpflicht f�r Einweggetr�nkeverpackungen
�ber die DPG
Die Funktionsweise des DPG Einwegpfandsystem
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Das Pfandclearing im DPG-System funktioniert auf Basis elektronischer Rohdatensätze, die z. B.  bei der nachgelagerten automatischen Erfassung im Zählzentrum erzeugt werden. Für jede zurückgenommene DPG-Verpackung wird genau ein signierter, nicht kopierbarer elektronischer Datensatz erzeugt.

 

Rücknehmer, die keine DPG-Automaten für die Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen in ihren Geschäften einsetzen, können Zählzentren mit der Zählung und Erfassung ihrer leeren Einweggetränkeverpackungen beauftragen.

 

Ein Zählzentrum ist eine zertifizierte Einrichtung, die unter Einsatz von Großzählautomaten und/oder Zähltischen DPG-Verpackungen von Rücknahmestellen annimmt, ausliest, entwertet und signierte Rohdatensätze als Grundlage für das Pfandclearing im DPG-System erstellt.

 

Unternehmen, die DPG-Zählzentren betreiben möchten, müssen eine Zulassungsvereinbarung mit der DPG abschließen, und den jeweiligen Standort des Zählzentrums bei einer von der DPG zugelassenen Zertifizierungsstelle zertifizieren lassen.

 

Im Rahmen eines zweistufigen Zertifizierungsprozesses müssen Betreiber von DPG-Zählzentren nachweisen, dass sie bei der Rücknahme von DPG-Verpackungen ordnungsgemäß arbeiten und valide Rohdatensätze erzeugt werden.