FAQ

Vorgehen beim Vertrieb pfandpflichtiger Einweggetränkeverpackungen auf dem deutschen Markt - Anmeldung beim DPG-System

 

  1. Beantragung einer GLN (Global Location Number) als Kennung für das Unternehmen. Aus dieser GLN werden die GTIN (Global Trade Item Number) für jeden Artikel durch den Teilnehmer generiert. Diese dürfen nur für den deutschen Markt verwendet werden. Die Beantragung erfolgt bei der Firma GS1 (www.gs1.org). Im DPG-System sind nur 8- und 13-stellige GTIN zugelassen

  2. Die nach der Verpackungsverordnung notwendige Kennzeichnung der Artikel als pfandpflichtige Einweggetränkeverpackung erfolgt durch die DPG-Markierung und den Barcode mit der entsprechenden GTIN. Die Aufbringung der DPG-Markierung erfolgt durch DPG-Farbverwender entweder

    - direkt auf der Verpackung bei der Herstellung - i.d.R. bei Getränkedosen (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG zugelassenen Dosenherstellern) oder

    - auf dem Etikett (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG zugelassenen Etikettendruckern) oder

    - durch DPG-Aufkleber - z.B. bei der Kennzeichnung geringer Stückzahlen oder zur Kennzeichnung von Importware (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG für den Vertrieb von DPG-Aufklebern zugelassenen Dienstleistern)

  3. Der Teilnehmer schließt einen Vertrag mit der DPG, i.d.R. in der Rolle des sogenannten "Erstinverkehrbringers". Der Vertrag wird dem Teilnehmer auf Anfrage durch die DPG zugesendet. Der Vertrag ist gemäß der beigefügten Anleitung auszufüllen und an die DPG zurückzusenden.

    Bei der Verwendung von DPG-Aufklebern fällt bis zu einer Gesamtmenge von 50.000 Artikeln pro Jahr kein Teilnahmeentgelt an. In diesem Fall ist lediglich ein einmaliges Anmeldeentgelt pro GTIN in Höhe von 80,- Euro zu zahlen.

  4. Nach Abschluss des Vertrages mit der DPG erhält der Teilnehmer einen Zugang für die DPG-Stammdatenbank (www.dpg-stammdatenbank.de). In die Stammdatenbank trägt der Teilnehmer seine Artikel mit den jeweiligen Artikeldaten ein.

    Nach der Eintragung der Artikeldaten beginnt eine Vorlauffrist zu laufen. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Artikel in der Stammdatenbank gültig.

    - Erfolgt der Eintrag der Artikel bis 12:00 Uhr, werden die Artikel am 4. Tag nach Eintrag gültig

    - Erfolgt der Eintrag nach 12:00 Uhr, werden die Artikel am 5. Tag nach Eintrag gültig.

  5. Nach Hinterlegung der Artikel in der DPG-Stammdatenbank teilt der Teilnehmer die verwendeten GTIN dem gewählten DPG-Farbverwender (Aufkleber-Dienstleister, Etikettendrucker oder Dosenhersteller)  unter Nachweis seiner Teilnahme am DPG-System mit.

  6. Bei der Verwendung von DPG-Aufklebern, wird der Aufkleber-Dienstleister dem Teilnehmer die DPG-Aufkleber mit den entsprechenden GTIN zur Verfügung stellen. Der Teilnehmer muss abschließend die DPG-Aufkleber gemäß den Vorgaben der Anlage 6 der DPG-Teilnahmebedingungen auf die Artikel aufbringen (lassen).

  7. Nach Aufbringung der DPG-Markierung und gültigem Eintrag in der Stammdatenbank, kann mit dem Vertrieb der Artikel auf dem deutschen Markt begonnen werden.

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