FAQ
Vorgehen beim Vertrieb pfandpflichtiger
Einweggetränkeverpackungen auf dem deutschen Markt - Anmeldung
beim DPG-System
- Beantragung einer GLN (Global
Location Number) als Kennung für das Unternehmen. Aus dieser
GLN werden die GTIN (Global Trade Item Number) für jeden
Artikel durch den Teilnehmer generiert. Diese dürfen nur
für den deutschen Markt verwendet werden. Die Beantragung
erfolgt bei der Firma GS1 (www.gs1.org).
Im DPG-System sind nur 8- und 13-stellige GTIN zugelassen
- Die nach der Verpackungsverordnung
notwendige Kennzeichnung der Artikel als pfandpflichtige
Einweggetränkeverpackung erfolgt durch die DPG-Markierung und
den Barcode mit der entsprechenden GTIN. Die Aufbringung der
DPG-Markierung erfolgt durch DPG-Farbverwender entweder
- direkt auf der Verpackung bei der Herstellung - i.d.R. bei
Getränkedosen (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG
zugelassenen Dosenherstellern) oder
- auf dem Etikett (die Beauftragung erfolgt bei von der DPG
zugelassenen Etikettendruckern) oder
- durch DPG-Aufkleber - z.B. bei der Kennzeichnung geringer
Stückzahlen oder zur Kennzeichnung von Importware (die
Beauftragung erfolgt bei von der DPG für den Vertrieb von
DPG-Aufklebern zugelassenen Dienstleistern)
- Der Teilnehmer schließt einen
Vertrag mit der DPG, i.d.R. in der Rolle des sogenannten
"Erstinverkehrbringers". Der Vertrag wird dem Teilnehmer auf
Anfrage durch die DPG zugesendet. Der Vertrag ist gemäß
der beigefügten Anleitung auszufüllen und an die DPG
zurückzusenden.
Bei der Verwendung von DPG-Aufklebern fällt bis zu einer
Gesamtmenge von 50.000 Artikeln pro Jahr kein Teilnahmeentgelt an.
In diesem Fall ist lediglich ein einmaliges Anmeldeentgelt pro GTIN
in Höhe von 80,- Euro zu zahlen.
- Nach Abschluss des Vertrages mit der
DPG erhält der Teilnehmer einen Zugang für die
DPG-Stammdatenbank (www.dpg-stammdatenbank.de). In
die Stammdatenbank trägt der Teilnehmer seine Artikel mit den
jeweiligen Artikeldaten ein.
Nach der Eintragung der Artikeldaten beginnt eine Vorlauffrist zu
laufen. Erst nach Ablauf dieser Frist werden die Artikel in der
Stammdatenbank gültig.
- Erfolgt der Eintrag der Artikel bis 12:00 Uhr, werden die
Artikel am 4. Tag nach Eintrag gültig
- Erfolgt der Eintrag nach 12:00 Uhr, werden die Artikel am 5. Tag
nach Eintrag gültig.
- Nach Hinterlegung der Artikel in der
DPG-Stammdatenbank teilt der Teilnehmer die verwendeten GTIN dem
gewählten DPG-Farbverwender (Aufkleber-Dienstleister,
Etikettendrucker oder Dosenhersteller) unter Nachweis seiner
Teilnahme am DPG-System mit.
- Bei der Verwendung von
DPG-Aufklebern, wird der Aufkleber-Dienstleister dem Teilnehmer die
DPG-Aufkleber mit den entsprechenden GTIN zur Verfügung
stellen. Der Teilnehmer muss abschließend die DPG-Aufkleber
gemäß den Vorgaben der Anlage 6 der
DPG-Teilnahmebedingungen auf die Artikel aufbringen (lassen).
- Nach Aufbringung der DPG-Markierung
und gültigem Eintrag in der Stammdatenbank, kann mit dem
Vertrieb der Artikel auf dem deutschen Markt begonnen werden.
Änderungsformular Teilnehmer:
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