Vorläufige Einigung auf wesentliche Kompromisse für eine Europäische Verpackungsverordnung

Die Pläne für eine europaweite Pfandpflicht sind einen Schritt weiter – wo steht das Verfahren?

Nach über vier Jahren intensiver Beratungen haben sich der EU-Ministerrat und das EU- Parlament im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Version für eine neue Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and packaging waste regulation, PPWR) geeinigt.
Im Vorfeld hatte sich die DPG wie viele andere Markt- und Systemteilnehmer auch, an der Ausgestaltung der Vorgaben mit Vorschlägen beteiligt. 

März 2024: politischer Trilog zur Europäischen Verpackungsverordnung

Die Pläne für eine europaweite Pfandpflicht sind im europäischen Trilog-Verfahren – was bedeutet das?
Die vieldiskutierte Europäische Verpackungsverordnung (Packaging and packaging waste regulation, PPWR), die unter anderem eine europaweite Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen vorsieht, ist in einer entscheidenden Abstimmungsphase angelangt – dem so genannten Trilog.

Dezember 2023: Der aktuelle Stand der Europäischen Verpackungsverordnung

Eckpfeiler der neuen EU-Verpackungsverordnung definiert

In ihrer Plenarsitzung am 22. November 2023 haben die 705 Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) in erster Lesung über den Entwurf der EU-Kommission zur neuen EU-Verpackungsverordnung Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) abgestimmt. Danach sollen die Grundlagen zum Umgang mit Verpackungen und deren Entsorgung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union neu ausgerichtet werden. Im weiteren Prozess startet nach Entscheidung des EU-Rates im Dezember 2023 voraussichtlich der sogenannte Trilog, der im Februar 2024 abgeschlossen sein soll.

Zum Jahresstart 2024 bekommen Milch, Milchmischgetränke und alle trinkbaren Milcherzeugnisse, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, das DPG-Pfandlogo! Laut Verpackungsgesetz (VerpackG) werden diese Getränke pfandpflichtig und damit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.

 Download Verpackungsgesetz (PDF-Datei)

DPG liefert zusätzliche Denkanstöße
Der im November 2022 von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer europaweit verbindlichen Verpackungsverordnung (PPWR) – wir berichteten im Beitrag vom 15.12.2022 – hat eine intensive Diskussion über die Zukunft der Verpackungsmarktregulierung angeregt. Auch die DPG hat sich in einer offiziellen Stellungnahme positioniert.

Eindeutig – sichtbar – klar

Was macht das DPG-Logo eigentlich so unverwechselbar? Wer darf sich damit schmücken und welche Funktionen ermöglicht es? Müssen Etikettenhersteller und Getränkedosenproduzenten, die das Zeichen und den passenden Strichcode nutzen, spezielle Anforderungen erfüllen? Hier erfahren Sie mehr über Farben, Formen und verbindliche Rahmenbedingungen rund um das kleine „blaue“ Pfandkennzeichen.

Vorrangiges Ziel ist die Vermeidung von Verpackungen
Die EU-Kommission hat den lang erwarteten ersten Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorgelegt, die die Vorgaben der bisherigen Richtlinie in eine in den Mitgliedsstaaten unmittelbar anwendbare EU-Verordnung umsetzen soll. Ziel ist die Verringerung des kontinuierlich ansteigenden Pro-Kopf-Verpackungsaufkommens an (Einweg)Verpackungen in jedem Mitgliedsstaat. Pfand- und Rücknahmesysteme werden dabei als Schlüsselakteure bei der Sicherstellung nachhaltiger Stoffkreisläufe anerkannt.

Für die meisten Verbraucher endet der Weg entleerter Einweggetränkeflaschen oder Getränkedosen am Rückgabeautomaten. Dass hinter dem Einwurfschacht eine viel spannendere Geschichte wartet, wissen die Wenigsten. Wir werfen einen Blick hinter die Kulissen.

Wichtiger Hinweis für alle Getränkehersteller und Importeure: Seit dem 1. Juli 2022 sind Erstinverkehrbringer gesetzlich zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet!

Das neue Verpackungsgesetz vom 9. Juni 2021, im Bundesgesetzblatt (BGBl) am 14. Juni 2021 veröffentlicht, trat zum 3. Juli 2021 in Kraft. Die im Verpackungsgesetz vorgenommenen Änderungen betreffen auch den Vertrieb von Getränken in Einwegverpackungen.

 Download Verpackungsgesetz (PDF-Datei)

 

Einweggetränkeverpackungen erkennt man an dem DPG-Logo mit Flasche, Dose, Pfeil. Für alle gekennzeichneten Einweggetränkeverpackungen, egal, ob Dose oder Flasche wird ein Pfand in Höhe von mindestens 0,25 Euro erhoben. Sie können bundesweit zurückgegeben werden und werden nur einmal befüllt und nach der Rückgabe recycelt, z.B. zu neuen Einweggetränkeverpackungen. Mehr Infos dazu in unserem Video zum Recycling-Prozess auf der Startseite.